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   OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98   

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https://dejure.org/2003,9285
OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98 (https://dejure.org/2003,9285)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2003 - 3 U 156/98 (https://dejure.org/2003,9285)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 3 U 156/98 (https://dejure.org/2003,9285)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsantrag gegen das Inverkehrbringen von Gurkenkonserven mit verschiedenen Bezeichnungen und Variationen des Begriffs "Spreewald"; Irreführungsgefahr bei der Verwendung von geografischen Herkunftsangaben ; Wegfall der Wiederholungs- bzw. Erstbegehungsgefahr bei ...

  • Judicialis

    EG-Verordnung Nr. 590/1999; ; EG-Verordnung Nr. 2081/92; ; MarkenG § 126; ; MarkenG § 127; ; MarkenG § 128; ; MarkenG § 135; ; UWG § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Irrführung durch die für Gurkenkonserven verwendete Bezeichnung "Spreewald"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 36
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 23.06.1999 - 315 O 60/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.07.2003 - 3 U 156/98
    1999 wurde die Klägerin von drei Gurkenproduzenten vor dem Landgericht Hamburg, Zivilkammer 15 (315 O 60/99), unter Berufung auf die VO 590/1999 auf Unterlassung der Verwendung der Bezeichnung "Spreewälder Art" für Gurkenkonserven in Anspruch genommen.

    Die von der Klägerin gegen die Wirksamkeit der Verordnung geltend gemachten Gründe sind Gegenstand des Vorlagebeschlusses des Landgerichts Hamburg im Verfahren 315 O 60/99 gewesen.

    Es wurde bereits dargelegt, dass die Verordnung 590/1999, welche die Benutzung der streitgegenständlichen Bezeichnungen durch die Beklagte erlaubt, vom EuGH auf Vorlage des Landgerichts Hamburg im Rahmen des Verfahrens 315 O 60/99 für rechtswirksam erachtet wurde.

  • BGH, 16.01.2020 - I ZR 74/16

    Kulturchampignons II - Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Kulturchampignons

    In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen (vgl. OLG Hamburg, WRP 1990, 530 und GRUR-RR 2004, 36, 37; Bornkamm/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 5 Rn. 1.204; Großkomm.UWG/Lindacher, 2. Aufl., Vor §§ 5, 5a Rn. 177; Peifer/Obergfell in Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl., § 5 Rn. 241; Sosnitza in Ohly/Sosnitza, UWG, 7. Aufl., § 5 Rn. 198).
  • OLG Frankfurt, 15.10.2015 - 6 U 161/14

    Zeichenzusatz "Germany" als irreführende geographische Herkunftsangabe

    Ohne Erfolg beruft sich die Beklagte in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung "Spreewälder Gurken" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36).

    Es besteht auch keine Divergenz mit der Entscheidung "Spreewälder Gurken" des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36).

  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Die Abwägung der vielschichtigen Interessen, die durch die Irreführungsvorschriften geschützt seien, ergebe hier aufgrund der besonders gelagerten Fallgestaltung der Etikettierungsverpflichtung "Ursprungsland: Deutschland", dass eine tatsächliche Irreführungsgefahr aus besonderen Gründen hinzunehmen wäre, auch wenn ein nicht unerheblicher Teil der betroffenen Verkehrskreise die Bezeichnung in einem anderen als dem gesetzlich festgelegten Sinn verstehen würde (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 36 - Spreewald).
  • OLG Frankfurt, 08.07.2021 - 6 U 126/20

    Tatbestandswirkung eines Bescheides des Bundesinstitutes für Arzneimittel und

    In einem solchen Fall genießt das Kennzeichnungsrecht Normvorrang und ist eine unlautere Irreführung auch dann nicht anzunehmen, wenn relevante Teile des Verkehrs die verwendete Bezeichnung falsch verstehen (vgl. OLG Hamburg, WRP 1990, 530; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 36, 37; Köhler/Bornkamm/Feddersen UWG, 39. Aufl., § 5 Rn 1.204).
  • OLG Köln, 01.10.2010 - 6 U 71/10

    Irreführung der Bewerbung eines "Himalaya-Salzes"

    Entgegen dem Berufungsvorbringen kommt es für das vom Landgericht ausgesprochene Verbot nicht entscheidend auf die dem Sachverständigenbeweis zugängliche Frage an, ob die Region, aus der das Steinsalz stammt, nach objektiven geografischen Begriffen zum Himalaya gehört; eine bindend definierte Herkunftsbezeichnung (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 36 - Spreewälder Gurken) liegt ersichtlich nicht vor.
  • OLG Hamburg, 31.01.2007 - 5 U 47/06

    Wettbewerbsrecht: Pflicht zur Klarstellung eines mehrdeutigen Begriffs (hier:

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch maßgeblich von der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des 3. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG Hamburg GRUR-RR 04, 36, 37 - Spreewälder Gurken).
  • OLG Köln, 20.09.2019 - 6 U 35/19

    Wettbewerbsrecht: Whirlpool-Hersteller

    Gegen diese Wertung spricht auch nicht die von der Beklagten herangezogene Entscheidung des OLG Hamburg (GRUR-RR 2004, 36), nach der die Verwendung einer gesetzlich vorgeschriebenen oder zugelassenen Bezeichnung als grundsätzlich zulässig zu gelten habe.
  • BPatG, 14.04.2016 - 30 W (pat) 35/13

    Hiffenmark II - Markenbeschwerdeverfahren - Antrag auf Eintragung einer

    Aus diesem Grunde kann gegen eine in Übereinstimmung mit der maßgeblichen Spezifikation benutzte, aber vom Verkehr fehlverstandene geographische Angabe oder Ursprungsbezeichnung nicht unter dem Gesichtspunkt der Irreführung (§ 127 Abs. 1 MarkenG, § 5 UWG) vorgegangen werden (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 36, 37 - Spreewälder Gurken; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 127 Rn. 24 m. w. N.).
  • LG Hamburg, 23.11.2004 - 312 O 665/04

    Markenrecht: Reichweite des gemeinschaftsrechtlichen Schutzes der geographischen

    Die Aussicht auf eine mögliche Änderung der bestehenden Rechtsvorschriften ist jedoch - wie allgemein anerkannt ist und auch vom HansOLG in dem Verfahren umgekehrten Rubrums (3 U 156/98) im Urteil vom 24.7.2004 (Anlage K 5) mit Recht hervorgehoben wurde - kein Umstand, der eine Verfahrensaussetzung rechtfertigt.
  • LG Hamburg, 21.02.2007 - 315 O 1001/06

    Kennzeichnung eines Produkts als Zigarette, Irreführung des Verkehrskreises

    Insoweit bestehe ein "Normvorrang", was auch das Urteil Hans. OLG, GRUR-RR 2004, 36, bestätigt habe.
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